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   BSG, 29.05.1973 - 2 RU 97/71   

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https://dejure.org/1973,3374
BSG, 29.05.1973 - 2 RU 97/71 (https://dejure.org/1973,3374)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1973 - 2 RU 97/71 (https://dejure.org/1973,3374)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - 2 RU 97/71 (https://dejure.org/1973,3374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kein Unfallversicherungsschutz des Beziehers einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf den Wegen vom und zum ArbA zwecks Berufsberatungsgespräch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Weg zum Arbeitsamt - Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsförderung - Erlangung eines Arbeitsplatzes

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 39
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 82/62

    Versicherter Personenkreis - Meldepflicht - Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus BSG, 29.05.1973 - 2 RU 97/71
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22° September 1966 (BSG 25, 214, 215 = SozR Nr° 1 zu $ 557 a RVO aF) die Auffassung zum Ausdruck gebracht, der Wortlaut des Gesetzes zwinge zu der Auslegung, daß der UV-Schutz von dem Bestehen einer Meldepflicht abhängig ist und deshalb ein Arbeitsloser zB auf dem Weg zur Arbeitslosmeldung noch nicht unter Versicherungsschutz steht (vglo ua auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, l"-7° Auflo, So 472 s ffo)° An dieser Auffassung ist festzuhalten" Die Entscheidung des Senats betraf zwar einen Fall, der noch nach den Vorschriften der s"ä 537 a Nr, ; EVOiVm545 a RVGin der Fassung, des.
  • Drs-Bund, 08.02.1963 - BT-Drs IV/958
    Auszug aus BSG, 29.05.1973 - 2 RU 97/71
    den Vorschriften des AVAVG bereits auferlegt ist, nieht "aber schon dann, wenn sie sich zum AA begeben, um dort Leistungen nach dem AVAVG zu beantragen, also erst die Rechtsgrundlage für ihre Meldepflicht schaffen (vgl° BT-Drucks° IV/958 neu)° Die nach @ 557 & Nr° l und 2 BVG -.
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94

    Unfallversicherung - Weg zum Arbeitsamt

    Damit ist der Arbeitslose bereits dann meldepflichtig, wenn er Alg beantragt hat, und zwar unabhängig davon, ob Leistungen gezahlt werden oder nicht, zB weil der Anspruch ruht (s BSGE 25, 214, 216; 36, 39, 40; KassKomm-Ricke, § 539 RVO RdNr 15; Brackmann aaO S 472r; Gagel, Arbeitsförderungsgesetz, § 132 RdNr 11).

    Eigenwirtschaftlich ist demgegenüber der Weg zum Arbeitsamt zur Abgabe der Arbeitslosmeldung (BSGE 36, 39, 40; 51, 213, 216; KassKomm-Ricke, aaO § 539 RVO RdNr 16).

  • BSG, 27.02.1981 - 8a RU 108/79

    Ende des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsberatung - Arbeitloser -

    Als eigenwirtschaftlich wird demgegenüber der Weg zum Arbeitsamt zwecks Abgabe der Arbeitslosmeldung erachtet (vgl hierzu BSGE 25, 21h, 215 sowie BSGE 36, 39, #1 mit dem Hinweis.

    In BSGE 36, 39 hat der 2. Senat zwar die Voraussetzungen des 5 539 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 1h RVG verneint, ohne den Unfallversicherungsschutz nach 5 539 Abs. 2 RVO zu erörtern; es hat sich dort allerdings um den von & 539 Abs. 1 Nm & und 14 nvo nicht ausdrücklich erfaßten Unfall bei dem vom Rentenversicherungsträger über das Arbeitsamt veranlaßten Besuch des Arbeitsamts zu einer Arbeitsberatung wegen eines bereits in Aussicht genommenen Arbeitsplatzes gehandelt, der im übrigen alsbald nach der zitierten Entscheidung durch 5 21 Nr. 37 des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974 (BGBl I s 1881) in Gestalt des 5 539 Nr. 17c nvo dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt werden ist.

  • LSG Hessen, 22.02.1989 - L 3 U 1394/87

    Unfallversicherung; Arbeitsloser; Wegeunfall; Antrag; Arbeitslosengeld;

    Danach sind Arbeitslose bereits dann meldepflichtig, wenn sie Alg beantragt haben, unabhängig davon, ob die Leistung später bewilligt oder abgelehnt wird (BSGE 25, 214; 36, 39; Gagel, Kommentar zum AFG, Rdnr. 11 zu § 132 und Rdnr. 1 zu § 165).

    Soweit die Beklagte im angefochtenen Bescheid den zur Rückgabe eines Antragsvordrucks für Alg unternommenen Weg eines meldepflichtigen Arbeitslosen zum Arbeitsamt ohne weiteres dem Weg zur Arbeitslosmeldung und Antragstellung gleichstellt und wie diesen als eigenwirtschaftliche Betätigung wertet, verkennt sie, daß Arbeitslose, die sich zum Arbeitsamt begeben, um sich dort arbeitslos zu melden und Leistungen zu beantragen, der Meldepflicht noch nicht unterliegen, sondern erst die Rechtsgrundlage dafür schaffen und deshalb nach § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO nicht versichert sind (BSGE 25, 214; 36, 39; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, Bd. II, S. 472 s unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

  • LSG Hessen, 28.09.1978 - L 3 U 426/78

    Aufsuchen des Arbeitsamtes; Antrag auf Arbeitslosenhilfe

    Die BAfU hat mit dem angefochtenen Bescheid lediglich die der BA gemäß §§ 3, 249, 251 AFG als Träger der Versicherung obliegenden Aufgaben wahrgenommen (§ 766 Abs. 1 S. 1 RVO; vgl. BSG, Urt. v. 29.5.1973 - 2 RU 97/71 - in E 36, 39).

    Das BSG, dem sich der Senat bereits angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 27.11.1968 - L-3/U-889/68 -), hat wiederholt entschieden, der Gesetzeswortlaut zwinge zu der Auslegung, daß der Unfallversicherungsschutz von dem Bestehen der Meldepflicht abhängig ist, sie aber erst nach Erhebung des Leistungsantrages entsteht (vgl. BSG, Urt. v. 22.9.1966 - 2 RU 82/62 - in E 25, 214; 29.5.1972 - 2 RU 97/71 - in E 36, 39).

  • LSG Hessen, 14.11.1984 - L 3 U 1033/83

    Arbeitsplatzsuche; Wegeunfall; Aufforderung des Arbeitgebers; zur Bewerbung

    Es lag keine Aufforderung der Bundesanstalt oder eines zuständigen Sozialhilfeträgers zur Bewerbungsvorstellung vor, so dass nicht die Verurteilung der Beigeladenen zu 2. in Betracht kam (§§ 654 Nr. 1, 766 Abs. 1 Satz 1 RVO; vgl. hinsichtlich der Zuständigkeit: HLSG, Urteil vom 28.9.1978 - L 3/U - 426/78 - BSG, Urteil vom 29.5.1973 - 2 RU 97/71 - in E 36/39).
  • LSG Bayern, 17.09.2003 - L 17 U 105/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Aufhebung eines

    Nicht alle Personen sind unter den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO gestellt, die - aus welchen Gründen auch immer - mit Dienststellen der Arbeitsverwaltung in Kontakt treten und dem Arbeitsamt oder auf dessen Anregung oder Aufforderung andere Stellen aufsuchen (BSG, Urteil vom 08.12.1988 Az.: 2 RU 47/87 in HV-Info 1989, 495 unter Verweisung auf BSGE 36, 39, 41).
  • LSG Bayern, 17.09.2003 - L 16 U 105/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalles ; Rückforderung unrechtmäßig

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  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 47/87
    Nicht alle Personen sind unter den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO gestellt, die - aus welchen Gründen auch immer - mit Dienststellen der Arbeitsverwaltung in Kontakt treten und ein Arbeitsamt oder auf dessen Anregung oder Aufforderung andere Stellen aufsuchen (vgl BSGE 36, 39, 41).
  • LSG Bayern, 23.11.2000 - L 17 U 333/99

    Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls eines Arbeitslosen

    Die Meldepflicht bestand bereits dann, wenn der Leistungsantrag gestellt war (BSGE 25, 2; 14, 2 16; 36, 39, 40. Kasseler Kommentar-Ricke § 539 RVO RdNr 15).
  • BSG, 26.10.1983 - 9b RU 6/82
    Die hier getroffene Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil vom 29. Mai 1973 (BSGE 36, 39 : SozR Nr. 91 Zu 8 539 BVD).
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